Korrektur der Geburtsdaten
Gemäß der Rundschreiben 98/M vom 25.11.2013 und 89/M/3 vom 17.7.2014 des libanesischen Außenministeriums beschränkt sich die Kompetenz der libanesischen diplomatischen Vertretungen im Ausland auf die Korrektur materieller Fehler, die durch sie bei der Registrierung von Personenstandsangelegenheiten (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle etc.) erfolgt sind.
Andere Vorgänge, die in der Vergangenheit offiziell im Libanon registriert wurden, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Justizbehörden im Libanon.
Für die Korrektur der Geburtsdaten muss der nachfolgenden Berichtigungsantrag ausgefüllt werden.
▪ Bei minderjährigen Kindern muss der Vater diesen Antrag stellen.
▪ Hat die betreffende Person das 18. Lebensjahr erreicht, muss sie selbst den Antrag stellen und unterschreiben.
▪ Informationen zu den notwendigen Unterlagen und Nachweisen, die dem Berichtigungsantrag beizufügen sind, finden Sie ebenfalls im nachfolgenden Formular.
Berichtigungsantrag sowie erforderliche Dokumente
Entrichtung der Konsulargebühren
Die Entrichtung der Konsulargebühren muss entweder:
▪ per EC-Karte (bei persönlicher Abgabe)
▪ oder per Überweisung bzw. Einzahlung auf folgendes Konto der Botschaft erfolgen (möglich für alle Vorgänge: persönlich abgegeben oder per Post übersandt):
Botschaft des Libanon
Commerzbank AG
IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck ist der Name der Person oder Firma einzutragen, auf die der Vorgang läuft, damit die Buchung zugeordnet und der Vorgang bearbeitet werden kann. (Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen der Antragsteller nicht der Kontoinhaber ist.)
WICHTIG:
Der gezahlte Betrag muss exakt der Höhe der zu entrichtenden Konsulargebühren entsprechen.
Bei mehreren Konsularvorgängen sind die Gebühren für jeden Vorgang einzeln zu überweisen.
Als Nachweis für die erfolgte Zahlung der Gebühren gelten der Einzahlungsbeleg, der Durchschlag des Überweisungsträgers oder der Online-Banking-Beleg.
Die Bearbeitung des Antrags bzw. der Dokumente erfolgt erst, nachdem der Betrag tatsächlich auf dem Konto der Botschaft verbucht wurde.
Rücksendung der Unterlagen
Für die Rücksendung der Unterlagen nach Bearbeitung ist ein adressierter und ausreichend mit Briefmarken frankierter Rückumschlag beizufügen. Bitte überweisen Sie keine Portogebühren auf das Konto der Botschaft, sondern zahlen Sie das Porto ausschließlich in Form von Briefmarken.
Seit Januar 2014 akzeptiert die Botschaft des Libanon für die Entrichtung der Konsular- und Portogebühren - sowohl am Schalter als auch auf dem Postweg - keine Bargeldzahlungen mehr, sondern nur noch Zahlungen, die per Überweisung oder Einzahlung auf das Konto der Botschaft eingehen. Wichtige Hinweise dazu
► RÜCKERSTATTUNG DER KONSULARGEBÜHREN
Bitte geben Sie bei jedem Kontakt mit der Botschaft per Email auch Ihre Rufnummer an, damit ein Mitarbeiter Sie bei eventuellen Rückfragen direkt kontaktieren kann.
AKTUELLES
DIPLOMATIE
LIBANON ENTDECKEN
Hauptstadt: Beirut
Landesvorwahl: +961
Währung: Libanesisches Pfund (L.L.)