Neue Konsulargebühren ab 1. November 2021

Entsprechend dem Rundschreiben des Libanesischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Nr. 36/14 und dem Rundschreiben des Libanesischen Finanzministeriums Nr. 37/14 gelten ab dem 1. November 2021 neue Konsulargebühren. 

Die ab 1.11.2021 geltenden Konsulargebühren sind auf den jeweiligen Antragsformularen bzw. Merkblättern angegeben.