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Personenstandsangelegenheiten
Wichtige Mitteilung:
Für die Registrierung der unten genannten Vorgänge müssen die Originalurkunden (Geburt, Heirat, Sterbefall etc.) von einer der folgenden Behörden beglaubigt sein: - Innenministerium - Regierungspräsidium - Bezirksregierung etc.
▪ Registrierung einer Geburt
▪ Registrierung einer Eheschließung
▪ Registrierung einer Scheidung
▪ Registrierung eines Sterbefalls
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