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Personenstandsangelegenheiten
Wichtige Mitteilung: Seit April sind von allen in Deutschland lebenden Libanesen Konsulargebühren in Höhe von 11 Euro für die Neuöffnung bzw. Weiterführung einer Akte in der Botschaft zu entrichten. Anträge, die ohne die o.g. Gebühren bzw. ohne den Nachweis, dass die Gebühren bereits gezahlt wurden, eingehen, werden nicht bearbeitet.
Für die Registrierung der unten genannten Vorgänge müssen die Originalurkunden (Geburt, Heirat, Sterbefall etc.) von einer der folgenden Behörden beglaubigt sein: - Innenministerium - Regierungspräsidium - Bezirksregierung etc.
▪ Registrierung einer Geburt
▪ Registrierung einer Eheschließung
▪ Registrierung einer Scheidung
▪ Registrierung eines Sterbefalls
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© 2007 Botschaft des Libanon, Berlin |