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Personenstandsangelegenheiten

 


Wichtige Mitteilung:

 

Für die Registrierung der unten genannten Vorgänge müssen die Originalurkunden (Geburt, Heirat, Sterbefall etc.) von einer der folgenden Behörden beglaubigt sein:

  - Innenministerium

  - Regierungspräsidium

  - Bezirksregierung etc.

 


 

▪ Registrierung einer Geburt

 

Antragsformular

Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen und Nachweise

 


 

▪ Registrierung einer Eheschließung

 

Antragsformular

Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen und Nachweise

 


 

▪ Registrierung einer Scheidung

 

Antragsformular

Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen und Nachweise

 


 

▪ Registrierung eines Sterbefalls

 

Antragsformular

Merkblatt über die beizubringenden Unterlagen und Nachweise

 

 

© 2007 Botschaft des Libanon, Berlin